Nutzungsrechte-Übertragungsvertrag

Stand: 16. Januar 2019

Diese Design Übertragungsvereinbarung (“Vereinbarung”) beinhaltet die rechtsverbindlichen Verpflichtungen zwischen dem Designer und dem Kunden hinsichtlich des Verkaufs von einem oder mehreren verkaufte(n) Design(s) über 1-zu-1 Projekte, sollten nicht Kunde und Designer eine anderweitige schriftliche Vereinbarung geroffen haben.

Mit der Übersendung einer Rechnung über 1-zu-1 Projekte akzeptiert der Designer diese Vereinbarung und versichert, dass er berechtigt und ermächtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen. Mit Zahlung einer Rechnung über 1-zu-1 Projekte akzeptiert der Kunde diese Vereinbarung und versichert, dass er berechtigt und ermächtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

  1. Übersicht. 99designs Pty Ltd (“99designs”) stellt eine Online-Plattform entsprechend den “Nutzungsbedingungen” zur Verfügung, die Kunden mit dem Wunsch, ein Design zu erwerben, mit Designern mit dem Wunsch, ein Design zu liefern, verbindet, z.B. über 1-zu-1 Projekte. Die Vereinbarung tritt am Tag der ersten Rechnungszahlung durch den Kunden über 1-zu-1 Projekte in Kraft, wie es im System von 99designs erkennbar ist (“ Wirksamkeitsdatum”). Diese Vereinbarung gilt für jedes verkaufte Design, das nach dem Wirksamkeitsdatum über 1-zu-1 Projekte verkauft wird. 99designs ist keine Vertragspartei dieser Vereinbarung. Die Bedeutung der in dieser Vereinbarung nicht definierten Begriffe ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen.

  2. Lieferung und Zahlung. Der Designer liefert dem Kunden das verkaufte Design entsprechend den Vorgaben der Nutzungsbedingungen. Der Kunde zahlt die Kosten für das verkaufte Design entsprechend den Vorgaben der Nutzungsbedingungen. Der Kaufpreis für das verkaufte Design ist in der Rechnung über 1-zu-1 Projekte festgelegt.

  3. Übertragung. Nach Zustimmung des Kunden zum verkauften Design und dem Zahlungsempfang des Designers entsprechend den Nutzungsbedingungen überträgt der Designer dem Kunden hiermit unwiderruflich alle weltweiten Rechte, Ansprüche und Interessen an dem verkauften Design sowie alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, einschließlich dem Vervielfältigungsrecht, dem Bearbeitungsrecht, dem Verbreitungsrecht und dem Recht der öffentlichen Aufführung und Wiedergabe. Der Kunde nimmt die Übertragung an. Der Designer hat nicht das Recht, das verkaufte Design für seine eigenen Zwecke zu nutzen oder es an irgendeine andere Person zu verkaufen oder zu lizenzieren. Die vorangehende Übertragung bleibt für die gesamte Dauer der Schutzfrist wirksam.

    Der Designer wird auf erste Anforderung des Kunden sämtliche formale Vorschriften erfüllen, die zur Durchführung der Übertragung erforderlich sind.

    Der Kunde erhält vom Designer die nachfolgend beschriebenen räumlich unbeschränkten Rechte sowohl am Inhalt als auch an der Form des Verkauften Designs in allen körperlichen, analogen und digitalen Formaten entsprechend der Vereinbarung für sämtliche geschäftliche, werbliche, professionelle und kommerzielle Aktivitäten des Kunden, d.h. zur uneingeschränkten, freien Benutzung. Die Nutzungsrechte umfassen unter anderem die Ermächtigung, das verkaufte Design zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, zu verleihen, zu archivieren, zu ändern, zu senden und zu filmen oder die Nutzung durch öffentliche Medien und durch Datenspeichergeräte, ganz gleich ob diese Geräte für eine Übertragung, Sendung oder Speicherung bestimmt sind, zu erlauben.

    Ohne die vorangegangene Übertragung einzuschränken, überträgt der Designer dem Kunden insbesondere folgende Rechte an dem verkauften Design:

    • Vervielfältigungsrechte: Der Kunde ist ermächtigt, das verkaufte Design ganz oder teilweise, ohne Einschränkung hinsichtlich der Anzahl, durch jedes Mittel und in allen Medien – einschließlich Papier (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Sonderdrucke und jegliche anderen Drucksammlungen), magnetischen, optischen, digitalen, elektronischen Medien, Telemarketing, Film, Videokassetten, digitalen optischen Disketten (z.B. CD_ROM, CDs, DVD-ROM) oder anderen bekannten oder unbekannten, gegenwärtigen oder künftigen Medien - zu fixieren, scannen, kopieren und drucken.

    • Bearbeitungsrechte: Der Kunde ist ermächtigt, das verkaufte Design als Ganzes oder teilweise zu ändern, anzupassen, zu adaptieren, zu gestalten, zu schneiden, zu editieren und zu modifizieren, insbesondere Textarbeiten, technische oder spezielle Details anzupassen.

    • Darbietungsrechte: das Recht das verkaufte Design kostenfrei oder kostenpflichtig privat oder öffentlich, ungeachtet der Speichermethode oder des Speicherformats, mittels jeglicher gegenwärtiger oder zukünftiger, bekannter und derzeit noch unbekannter Verfahren, einschließlich der Telekommunikation über Kabel und Satellit, terrestrischer, optischer und kabelgebundener Wege der Kommunikation, über Netzwerke, informationelle, elektronische Kommunikationswege, audio-visuelle Verfahren (einschließlich digitalem TV, und/oder interaktivem Kabel-TV), in jeglicher Form der Öffentlichkeit darzubieten, zu veröffentlichen, aufzuführen, zu vertreiben oder zu verbreiten. Diese Erlaubnis erfasst zudem die Möglichkeit, das Verkaufte Design ganz sowie teilweise, digital oder analog zu sammeln, es in einer Datenbank zu speichern und deren Nutzern zugänglich zu machen sowohl in einem digitalen als auch analogen Format (betreffend die Datenübertragung) mit oder ohne teilweiser Speicherung und Datenaufzeichnung. Dieser Zugang zum Verkauften Design besteht an jedem Ort, zu jeder Zeit und von jedem Gerät und es bietet die Möglichkeit, es zu speichern und/oder es zur Nutzung weiterzuleiten, einschließlich für interaktive Nutzungszwecke. Der Kunde ist ermächtigt, das verkaufte Design ganz oder teilweise zu speichern, zu replizieren, es Dritten zugänglich zu machen und es zusammen mit anderen Medienmaterialien in jedes gewünschte Speichergerät einzubinden. Dritte, einschließlich Endnutzer, können Zugang zum Verkauften Design zum downloaden, weiterleiten und ausdrucken erhalten.

  4. Zusicherungen, Gewährleistungen, Entschädigungen. Der Designer versichert, dass (a) er alle notwendigen Rechte (einschließlich notwendiger Lizenzrechte Dritter) innehat, um die vorangehende Übertragung zu erteilen und (b), soweit nicht vom Designer bei der ursprünglichen Einstellung des verkauften Designs in 1-zu-1 Projekte mitgeteilt, versichert der Designer, dass das verkaufte Design frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter ist und keine Rechte Dritter verletzt. Der Designer entschädigt und stellt den Kunden frei von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Prozessen, Kosten, Auslagen, Schäden, Verlusten und Haftungen, die auf Forderungen wegen der Verletzung oder Beeinträchtigung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter durch das verkaufte Design beruhen.

  5. 99designs. Jede Partei stimmt zu, dass 99designs und seine Drittanbieter beabsichtigte Drittbegünstigte dieser Vereinbarung sind. Jede Partei entschädigt und stellt hiermit 99designs und seine Drittanbieter frei von allen Forderungen, Klagen, Prozessen, Kosten, Auslagen, Schäden, Verluste und Haftungen wegen des schuldhaften Verstoßes der Parteien gegen diese Vereinbarung.

  6. Vollständigkeit der Vereinbarung. Diese Vereinbarung bildet die vollständige Vereinbarung zwischen dem Designer und dem Kunde bezüglich des Verkaufs des betroffenen verkauften Designs. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder eine Bestimmung auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Die Überschriften der Klauseln dieser Vereinbarung dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keine rechtliche oder vertragliche Wirkung. Der Begriff „einschließlich“ bedeutet „einschließlich ohne Einschränkung“. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendwelchen Gründen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so bleibt dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung unverändert bestehen und die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird nur, soweit gesetzlich notwendig, geändert. Das Verhältnis der einen Partei zur anderen Partei ist das eines unabhängigen Vertragspartners und keine der Parteien ist Vertreter oder Partner der anderen Partei. Diese Vereinbarung und die Rechte und Verpflichtungen hieraus dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht von einer Partei übertragen, weitergegeben, delegiert oder auf andere Weise transferiert werden. Jede versuchte Abtretung, Weitergabe, Delegierung oder Übertragung, die gegen die vorangegangenen Bestimmungen verstößt, ist nichtig. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für die Unterzeichner verbindlich.

    Da die Interaktionen zwischen Designern und Kunden grundsätzlich direkt zwischen diesen stattfinden und 99designs keine Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Interaktionen übernimmt - steht es dem Designer und Kunden frei jegliche anderweitige schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Verkaufte(n) Design(s) zu treffen. Diese anderweitige Vereinbarung hat Vorrang vor dieser Vereinbarung (allerdings nicht vor dem Paragraph 5 dieser Vereinbarung welche Vorrang vor jeder anderweitigen Vereinbarung behält).